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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
  1. Die nachstehenden Bedingungen sind ausschließlich für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Elektromaschinenbau Mangold GmbH, Lindauer Straße 116, 88046 Friedrichshafen, maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
  2. Etwaigen Bezugsvorschriften des Bestellers, die von den Bedingungen der Elektromaschinenbau Mangold GmbH und der übrigen unverändert geltenden gesetzlichen Regelung, abweichen, widerspricht die Elektromaschinenbau Mangold GmbH hiermit und erkennt sie auch dann nicht an, wenn wegen der Abweichungen seitens Elektromaschinenbau Mangold GmbH kein weiterer Widerspruch erfolgt.
  3. Mündliche Absprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Elektromaschinenbau Mangold GmbH schriftlich bestätigt werden.
  4. Die genannten Bedingungen bleiben im Übrigen, auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, verbindlich.
  5. Spätestens mit Annahme der Ware bzw. mit Beauftragung einer Serviceleistung gelten die nachfolgenden Bedingungen vom Besteller als anerkannt.
  6. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsverbindung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsverkehr getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

    Besteller im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Angebot / Auftragsbestätigung

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist erwähnt ist. Bei Angeboten von Lagerware bleibt Zwischenverkauf vorbehalten.

  1. Bestellungen werden für die Elektromaschinenbau Mangold GmbH erst verbindlich, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wurde oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden.
  2. Bei Sofortlieferung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
  3. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, Verbrauchs- und Leistungszahlen sowie sonstige Angaben, haben nur informativen Charakter und sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  4. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich die Elektromaschinenbau Mangold GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Elektromaschinenbau Mangold GmbH zugänglich gemacht werden.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich ab Lager Elektromaschinenbau Mangold GmbH, einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
  2. Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, etc.) werden zusätzlich, gemäß den zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden Bestimmungen, erhoben.
  3. Sofern der Besteller nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, versichert die Elektromaschinenbau Mangold GmbH die bestellte Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf Kosten des Bestellers.
  4. Falls nicht anders vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt, ist die Zahlung bar und ohne jeden Abzug frei Zahlstelle Elektromaschinenbau Mangold GmbH zu leisten und zwar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.
  5. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, ohne das es einer Inverzugsetzung bedarf.
  6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind von der Elektromaschinenbau Mangold GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
  7. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden, ohne besondere Inverzugsetzung, die gesamten Forderungen der Elektromaschinenbau Mangold GmbH, ungeachtet eventuell erfüllungshalber hereingenommener Schecks und Wechsel, in bar fällig.

IV. Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz

  1. Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten:

    Elektromaschinenbau Mangold GmbH
    Lindauer Straße 116
    88046 Friedrichshafen
    Tel: 07541 / 5006-0
    Fax: 07541 / 5006-30
    E-Mail: info@mangold-fn.de

    Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache (Poststempel).
  2. Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  3. Ausnahmen vom Widerrufsrecht
    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Hinweise zur Rückabwicklung: Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise zur Rückabwicklung. Dies sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts, dienen aber dazu das wir Ihnen den vollständigen Kaufpreis (ggf. mit Versandkosten) zurückerstatten können und wir die Ware möglichst unbeschädigt zurückerhalten. Wir können Ihnen den vollständigen Kaufbetrag nur zurückerstatten, wenn die Rücksendung komplett ist, inklusive ggf. enthaltenem Produktzubehör und wenn diese keine Gebrauchsspuren (z.B. Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch) aufweist. Wir bitten Sie die Originalverpackung aufzubewahren und für den Versand ggf. eine schützende Umverpackung zu verwenden um einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden zu gewährleisten. Probleme in der Rückabwicklung können auch entstehen, weil die Ware nicht bei uns eintrifft oder wir diese keiner Bestellung zuordnen können. Bitte schicken Sie die Ware daher möglichst als versichertes Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferbeleg auf. Soweit die Portokosten von uns zu tragen sind, erstatten wir Ihnen diese auch sehr gerne vorab. Um die Zuordnung Ihrer Bestellung zu vereinfachen senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@mangold-fn.de oder rufen Sie uns bitte unter 07541/ 5006 - 0 an oder senden Sie uns bitte ein Fax an 07541/ 5006 - 36 damit wir die Vorgehensweise vor der Rücksendung abstimmen können. Bei E-Mail oder Fax- Kontaktaufnahme, vermerken Sie bitte die Rechnungs- und Kundennummer sowie die Anzahl und Bezeichnung der Ware die Sie zurücksenden möchten. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, legen Sie bitte jeder Rücksendung unseren "Begleitschein für Rücksendungen" bei. Den Begleitschein können Sie hier als PDF-Dokument für Adobe Acrobat Reader herunterladen und ausdrucken.

V. Lieferzeit

  1. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung bzw. mit dem Zeitpunkt, an dem alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrages geklärt, vom Besteller zu beschaffende Unterlagen bei der Elektromaschinenbau Mangold GmbH eingegangen, bzw. im Vorfeld der Lieferung vereinbarte Zahlungen geleistet sind.
  2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand an den ersten Frachtführer übergeben oder dem Besteller die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens der Elektromaschinenbau Mangold GmbH liegen, z. B. höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen u. ä. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird die Elektromaschinenbau Mangold GmbH in wichtigen Fällen dem Besteller anzeigen.
  4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes für jeden Monat berechnet.

VI. Gefahrenübergang

  1. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.
  2. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Besteller über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

VIII. Haftung für Mängel der Lieferung

  1. Ist der Besteller Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Besteller Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert unter EUR … kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache EUR …. steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsrecht zu. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen alle Gewährleistungsansprüche zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  5. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen Mangels zu.
  6. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
  8. Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen dagegen keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar
  9. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  10. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

IX. Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
  4. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels, verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

X. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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